AGB

Wir wollen unsere Produkte und Dienstleistungen genau auf Ihre Bedürfnisse anpassen und streben mit Ihnen eine partnerschaftliche Zusammenarbeit an. Dazu ist es wichtig, dass wir uns in Wort, Plan und Bild möglichst so ausdrücken, dass keine Missverständnisse entstehen. Sollte unsere Kommunikation für Sie unbekannte Beschreibungen oder Fachausdrücke enthalten, bitten wir Sie sofort nachzufragen. Damit können Unsicherheiten oder Falschlieferungen vermieden werden. Ohne Ihren Gegenbericht (spätestens sofort nach Erhalt der Auftragsbestätigung) wird der Auftrag wie vereinbart ausgeführt. Sofern nichts anderes schriftlich vereinbart worden ist, gelten dabei folgende Bedingungen:

1. Offerten | Preise | Preisbindung

Unsere Offerte ist 3 Monate gültig, für Handelsprodukte (z.B. Haushaltapparate)gelten die am Bestelltag aktuellen Preise. Die offerierten Preise sind mengen- und grössenabhängig kalkuliert, Änderungen in der Menge und in der Grösse haben auch Preisänderungen zur Folge. In den Preisen nicht eingerechnet ist, auf Wunsch des Auftraggebers geleistete Überzeit-, Nacht- oder Sonntagsarbeit. Unvorhergesehener Aufwand, der uns bei der Offertstellung nicht bekannt war, wird als Zuschlagverrechnet. Allfällige Mehrkosten werden wir beim Bekanntwerden, dem Auftraggeber avisieren.

2. Gültigkeit

Die Offerte umschreibt im Groben die Ausführung, Materialisierung, Einteilung und Konstruktion. Für die tatsächliche Ausführung sind jedoch die definitiven und detaillierten Werkpläne und/oder Muster verbindlich. Bestehen bei Ihnen Unklarheiten bezüglich Offerte, Werkplänen, Ausführung oder werden Mustergewünscht, ist dies unverzüglich, vor Produktionsstart der Portmann + Meier AG zu melden, um diese klären zu können.

3. Regiearbeiten

Der Regieansatz kommt da zur Anwendung, wo Ausführung nach Aufwand vereinbart worden ist. Darin sind anteilsmässig Benutzung von Handwerkzeug und Standardmaschinen enthalten. Besondere Werkzeuge, Spezialmaschinen, eingemietete Hilfsmittel, das Fahrzeug und Spesen (Mittag) werden separat verrechnet. Die Regiearbeiten werden mit Arbeitsstunden und Material in der Schlussrechnung aufgelistet. Werden tägliche Rapporte gewünscht, teilen Sie uns dies bitte vor Arbeitsbeginn mit.

4. Arbeitsbedingungen | Messvorschriften

Es gelten die einschlägigen Bedingungen der SIA-Normen (118, 126, 131 etc.) Der Stand der übrigen Bauarbeiten soll für unsere Montage ein ungehindertes Arbeiten Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) ermöglichen. Die Zufahrt und der Zugang zum Montageort müssen sicher und gewährleistet sein. Wir gehen davon aus, dass für unsere Fahrzeuge in der Nähe Parkplätze zur Verfügung stehen.

5. Liefertermine

Wir setzen alles daran die vereinbarten Termine einzuhalten. Die Frist läuft ab der Klärung aller Details. Allfällige Änderungswünsche nach Beginn unserer Arbeitsvorbereitung können zu Termin- und/oder Kostenfolgen führen.

6. Abnahme | Garantie | Haftung

Alle von uns ausgeführten Arbeiten sind nach der beendigten Montage/Lieferung vom Bauherrn oder dessen Stellvertreter sofort und unaufgefordert zu kontrollieren. Allfällige Mängel können Sie uns innert 5 Arbeitstagen schriftlich melden. Die Garantiefrist beträgt 2 Jahre, für Reparaturen 3 Monate. Für Handelsprodukte gilt ausschliesslich die Herstellergarantie. Die Garantie erstreckt sich auf Materialfehler oder unsachgemässe Ausführung/Montage. Diese Mängel werden kostenlos behoben. In keinem Fall haftet die Portmann + Meier AG jedoch für Folgeschäden und entgangenen Gewinn. Jede weitere Haftung für direkten oder indirekten Schaden wird ausgeschlossen. Wird ein Garantieschein in Form einer Werkgarantie nach der Auftragserteilung gefordert, gehen die entsprechenden Kosten zu Lasten des Bauherrn. Für Naturprodukte wie Holz, Granit etc. gelten die Muster als Richtwerte in Bezug auf Farbe und Struktur. Kleinere Farbabweichungen zwischen Massivholz und Furnier, sowie Struktur- und Farbabweichungen bei Granitfugen gelten nicht als Mangel. Bei farblicher Anpassung zu bestehenden Teilen, sind kleine Abweichungen in Farbe, Glanz und Textur zu tolerieren. Holz nimmt aus der Umgebungsluft Feuchtigkeit auf. Wir trocknen unser Holz dem Einsatzort entsprechend. Die Luftfeuchtigkeit darf in Räumen nie über 60% sein, das entspricht ca. 11% Holzfeuchte. Schäden, die aus solchem Feuchtigkeitseinfluss entstehen, unterstehen nicht den Garantieleistungen.

7. Wartung | Nutzung

Als Basisanforderung gilt die private Nutzung. Erhöhte Anforderungen für gewerbliche oder industrielle Nutzung ist ausdrücklich zu verlangen. Die Bauherrschaft ist für die korrekte Wartung und Nutzung verantwortlich.

8. Leistungen

Inbegriffene Leistungen sind die erste Offerte, der erste Satz Werkpläne und ein erster Satz Korrekturpläne (danach können Kosten anfallen, auch bei einer Auftragsabsage), Produktionsplanung, Lieferung und Verteilung auf der Baustelle sowie einmaliges Einbauen. Zusätzliche Arbeitsgänge wie z.B. Aus- und Einhängen oder Einregulieren wegen nachfolgenden Bearbeitungen wie z.B. Malerarbeiten sind kostenpflichtig.

Nicht inbegriffene Leistungen sind Installationspläne, mehrfache Änderungen während der Planungsphase, erweiterte, individuelle Beratungen mit Modellen, Prototypen oder grossen Mustern, Objektbezogene behördliche Abklärungen(Brandschutz, Fluchtwege etc.), Baubewilligungen, Schutz gegen Beschädigung nachdem Einbau, auf Wunsch der Kundschaft geleistete Überzeit- und Nachtzuschläge, zusätzliche Kosten infolge erschwerender Umstände, Bauschäden durch Dritte nach der Abnahme und die Mehrwertsteuer (MWST). Auf der Schlussabrechnung wird die MWST aufgerechnet und offen deklariert. Abweichende Leistungen müssen in unserem Angebot schriftlich aufgeführt sein.

9. Zahlungsbedingungen

Wurde nichts vereinbart gelten 30 Tage netto. Rabatte, Skonto und weitere Abzüge sind ohne vorgängige Vereinbarung nicht vorgesehen. Bei Summen über CHF 10‘000.-, wird eine Teilzahlung von 50% vor der Montage fällig. Bei Summen über CHF 50‘000.-: 1/3 bei Bestellung, 1/3 vor der Montage, 1/3 nach Leistungserbringung. Bei grösseren Objekten (nach Absprache): 40% bei Bestellung, 40% vor der Montage, 20% nach Leistungserbringung. Unberechtigte Skontoabzüge werden nachbelastet. Die Berufung auf Mängel entbindet nicht von der Pflicht zur Einhaltung der Zahlungsbedingungen. Bei längerem, nicht durch uns verschuldetem Unterbruch, werden die aufgelaufenen Kosten verrechnet. Ab 30Tagen nach Ablauf der Zahlungsfrist werden 5% Verzugszins verrechnet. Ab dem 70.Tag nach Fertigstellung der Arbeit sind wir ausdrücklich berechtigt für den ausstehenden Restbetrag das Bauhandwerkerpfandrecht im Grundbuch zu Lastender betroffenen Parzelle, unter Kostenfolge für den Auftraggeber, eintragen zu lassen.

10. Urheberrecht | unlauterer Wettbewerb

Um Ihre persönlichen Wünsche in eine Offerte zu fassen, entwickeln wir für Sie gerne individuelle Lösungen. Da dies mit erheblichem Aufwand verbunden ist, bitten wir Sie, unser geistiges Eigentum und sämtliche Dokumente vertraulich zu behandeln. Insbesondere darf es nicht an andere Firmen weitergegeben werden. (UWG Art. 5)Durch Ihre Auftragserteilung oder einer entsprechenden Entschädigung gehen diese Rechte in Ihren Besitz über.

11. Koordination | Bauprogramm

Sobald mehr als ein Handwerker an Ihrem Auftrag beteiligt ist, wird eine Koordination nötig. Grundsätzlich ist die Bauherrschaft für die Bauleitung und Baukoordination zuständig. Portmann + Meier AG unterstützt Sie gerne und bietet Bauleitungsleistungen an. Solche Dienstleistungen werden nach Aufwand verrechnet. Für Folgen aus Nichteinhalten unserer Vorgaben übernehmen wir keine Gewähr.

12. Änderungen | Abweichungen

Änderungen und Abweichungen bedürfen der schriftlichen Form.

Stand: Luzern, 01.01.2025

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